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Umzugsratgeber

Inhaltsverzeichnis


1. Auf der Suche nach der ersten eigenen Wohnung

Der Entschluss ist gefallen: Endlich soll es in die ersten eigenen vier Wände gehen! Ein weiterer, aufregender Schritt hin zur Unabhängigkeit, mit ungeahnten Möglichkeiten, aber auch einigen Herausforderungen. Wie lässt sich eine geeignete Wohnung auswählen? Was darf sie kosten? Welche Unterlagen sind für eine Anmietung nötig? Und wie lässt sich ein Umzug gut planen? Diese und viele weitere Fragen stellt sich jeder, der zum ersten Mal Ausschau nach einer Wohnung hält.

Der vorliegende Ratgeber möchte die wesentlichen Fragen rund um die erste eigene Wohnung beantworten. Er richtet sich dabei vor allem an Studierende, Auszubildende und Berufsstarter, welche die Abenteuer Wohnungssuche und Umzug zum ersten Mal auf sich nehmen. Pfiffige Spartipps und zahlreiche Checklisten helfen, den Umzug kostengünstig und reibungslos zu bewältigen. So finden bestimmt auch Sie den sicheren Weg in eine neue Wohnung und somit in ein neues Leben!
Beachten Sie aber bitte, dass der vorliegende Ratgeber keine Rechts- bzw. Steuerberatung leisten kann und darf. Es sollen lediglich allgemeine Infos bereitgestellt werden. Wenden Sie sich im konkreten Fall also bitte mit rechtlichen und/oder steuerlichen Fragen an Ihren Rechtsanwalt und/oder Steuerberater.

1a. Wohnungsauswahl mithilfe eines Präferenzkataloges

Sowohl in Zeitungen als auch im Internet stoßen Sie auf Wohnungsannoncen in Hülle und Fülle. Da fällt es schwer, den Überblick zu bewahren. Am besten gehen Sie beim Sichten der Anzeigen systematisch vor. Die Basis hierfür ist die Erstellung eines Präferenzkataloges. Er hilft, die eigenen Vorlieben und Wünsche zu erkennen, aber auch festzuhalten, an welchen Stellen Kompromisse möglich sind.








Ein solcher Katalog kann Ihnen helfen, die Wohnungssuche wesentlich effizienter und entspannter anzugehen. In Internetportalen können Sie Ihre Präferenzen oft gezielt angeben, um möglichst genaue Suchergebnisse zu erhalten. Bemerken Sie allerdings, dass Ihre Wünsche zu hoch gegriffen sind, müssen Sie ggf. Kompromisse eingehen: Günstige Miete oder großer Sonnenbalkon? Werden Sie sich Ihrer Prioritäten bewusst und bedenken Sie als kleinen Trost: Ihre erste Wohnung wird sicherlich nicht Ihre Letzte sein und manche Wünsche lassen sich auch im späteren Leben noch erfüllen.
Individuelle Präferenzen könnten zum Beispiel die folgenden Punkte betreffen:
  • Quadratmeterzahl: Welche Wohnfläche benötigen Sie mindestens?
  • Budget: Was darf Ihre erste Wohnung kosten? (Siehe auch folgendes Kapitel!)
  • Ausstattung: Wünschen Sie sich einen Garten/Balkon, eine Einbauküche, besondere Sanitäranlagen und/oder benötigen Sie eine barrierefreie Wohnung?
  • Lage der Wohnung: Bevorzugen Sie ein bestimmtes Viertel, zum Beispiel aufgrund der Nähe zur Ausbildungsstätte/zum Arbeitsplatz/Elternhaus? Auch das kulturelle Angebot sowie die Sicherheit könnten wichtig sein, wenn es um die Auswahl der Lage geht.
  • Mietergemeinschaft: Möchten Sie in einem lebendigen Umfeld wohnen oder fühlen Sie sich in einer ruhigen Nachbarschaft wohler?
  • Details im Mietvertrag: Welche Restriktionen in einem Mietvertrag oder Wünsche eines Vermieters können Sie auf keinen Fall in Kauf nehmen (Beispiele: Staffelmiete, befristetes Mietverhältnis, Verbot von Hundehaltung etc.)?

1b. Das Budget und der Budgetplan für die erste Wohnung

Frisch an der Uni oder gerade in die Traumausbildung gestartet, wird das monatliche Budget schnell zum Hauptkriterium bei der Wohnungssuche. Erschwerend hinzu kommt, dass die Kosten für eine Wohnung für den Laien oft nicht einfach zu durchschauen sind.

Die monatlichen Kost in Form der sogenannten Warmmiete setzen sich in der Regel wie folgt zusammen:
  • Kaltmiete: Dies ist die Miete, die allein für den Wohnraum anfällt und dem Vermieter zusteht, da Sie seine Wohnung nutzen.
  • Nebenkosten: Einen monatlichen Abschlag für die Nebenkosten überweisen Sie in der Regel im Zuge der Mietzahlung ebenfalls an Ihren Vermieter. Die Nebenkosten setzen sich aus unterschiedlichen Posten zusammen: etwa aus Abschlägen für die Heiz- und Wasserkosten, ggf. aber auch aus vielen weiteren Posten, wie zum Beispiel Müllabfuhr, Gartenpflege und Hausmeistertätigkeiten.
Hinzu kommen Kosten, die ebenfalls für eine Wohnung anfallen (können), allgemein aber nicht zu der Warmmiete zählen – auch da der Mieter sie nicht an den Vermieter überweist. Dies sind zum Beispiel Kosten für:
  • Strom: Sie melden sich bei einem Energieversorger an, woraufhin dieser Sie in der Regel informiert, welchen Abschlag Sie für Strom zu zahlen haben.
  • Telefon- und Internetanschluss: Diese Kosten lassen sich indirekt ebenfalls zu den Wohnungskosten zählen. Kalkulieren Sie diese also am besten auch von vornherein ein.
  • Hausratversicherung: Sie können eine Hausratversicherung abschließen, um Ihr Hab und Gut zu schützen.
Neben den monatlichen Kosten kommen aber oft weitere hinzu, die unregelmäßiger anfallen können – zum Beispiel Kaution und Courtage beim Einzug (siehe nächstes Kapitel) und ggf. Nebenkostennachzahlungen, wenn mehr Energie verbraucht wurde, als vom Vermieter kalkuliert, oder die Energiepreise gestiegen sind.
Auch muss eine Miete nicht auf Dauer konstant bleiben – der Vermieter kann sie unter bestimmten Umständen im Laufe der Zeit erhöhen.
  • Kaution und Courtage: Diese müssen Sie in der Regel schon stemmen können, bevor Sie in die neue Wohnung ziehen. Hier geht es oft an das Ersparte. Bei der Kaution gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten – eine davon findet im folgenden Kapitel Erwähnung.
  • Nebenkostennachzahlungen: Für etwaige Nebenkostennachzahlungen sollten Sie im Laufe der Zeit ausreichend Rücklagen bilden.
  • Mieterhöhungen: Diesen können Sie zumindest etwas lockerer entgegensehen, wenn Ihre Wohnung nicht schon jetzt Ihr volles Budget ausschöpft. Planen Sie lieber einen Kostenpuffer ein, um angesichts einer berechtigten Mieterhöhung nicht sofort ausziehen zu müssen.
Aber wie hoch sollte das Budget fürs Wohnen überhaupt ausfallen? Ein gängiger Tipp lautet, maximal ein Drittel des Nettoeinkommens für die Wohnung auszugeben. Gerade bei einem schmalen Einkommen lässt sich diese Faustregel aber nicht immer beherzigen, sodass die Wohnkosten die benannte Grenze schnell überschreiten können. Bleiben Sie aber, wenn möglich, immer unter dem Drittel, um auf die oben benannten Kosten (-steigerungen) vorbereitet zu sein.

Geht’s auch günstiger? Ist Ihr Budget für die erste Wohnung recht klein, ist es eventuell eine Lösung, zum Beispiel zur Untermiete zu wohnen oder in eine WG oder ein Studentenwohnheim zu ziehen. Und natürlich entscheiden immer auch Lage und Zustand der Wohnung über die Wohnkosten: Zentrumslage kostet in der Regel mehr und Gebäude, die energetisch nicht auf dem neuesten Zustand sind, weisen eventuell eine geringere Kaltmiete auf, können aber durch die Nebenkosten teurer werden.

tipp
Es ist nicht nur wichtig herauszufinden, ob eine Wohnung zum eigenen Budget passt. Sie sollte auch im Vergleich zu anderen Wohnungen nicht überteuert sein. Ziehen Sie in dieser Hinsicht am besten Mietkostenspiegel zurate.

1c. Die Rolle von Kaution und Courtage

Mieter zahlen in der Regel eine Kaution, wenn sie eine neue Wohnung anmieten. Hierbei handelt es sich um einen Geldbetrag, der dem Vermieter eine Sicherheit bieten soll – etwa für den Fall, dass der Mieter die Wohnung beschädigt. Die Höhe der Mietkaution, die der Vermieter vom Mieter verlangen darf, ist allerdings begrenzt. Vorschriften hierzu lassen sich in § 551 BGB finden: Demnach darf eine Mietkaution maximal das Dreifache einer Monatskaltmiete betragen. Diese Begrenzung beruhigt zwar zunächst, dennoch kann durch eine Kaution bei entsprechend hoher Kaltmiete ein stattliche Summe zusammenkommen. Dieses Geld ist – vereinfacht ausgedrückt – erst einmal weg: Der Vermieter muss es zwar für den Mieter anlegen, dieser kann darüber aber nicht mehr frei verfügen. Erst wenn der Mieter wieder auszieht und der Vermieter keine Veranlassung hat, die Kaution zu kürzen, erhält der Mieter diese in voller Höhe und in der Regel plus Zinsen zurück.
Eine Mietkaution lässt sich zum Beispiel auch durch eine Mietkautionsbürgschaft bestreiten. Dies ist die einzige bargeldlose Form der Mietsicherheit. Hierbei wird statt eines Geldbetrags eine Urkunde beim Vermieter hinterlegt. Das garantiert dem Vermieter, dass bei einem Mietschaden ein Bürge haftet. In Frage kommen: eine anerkannte Privatperson, ein Kreditinstitut oder eine Versicherung.
Voraussetzung für eine Bürgschaft: Der Vermieter muss damit einverstanden sein.

So würde eine Mietkautionsbürgschaft ablaufen:
  1. Ihr Vermieter fordert bei Beginn des Mietverhältnisses eine Mietsicherheit (auch Mietkaution genannt)
  2. Jetzt können Sie anstatt einer Barkaution eine Bürgschaft abschließen. Zum Beispiel bei einer Versicherung. Diese würde dann im Fall eines Mietschadens dafür aufkommen. Anders gesagt: Der Vermieter würde in einem Schadensfall nicht an Sie direkt, sondern an den Bürge wenden.
  3. Das Einzige was Sie tun müssen, ist eine Jahresgebühr für die Bürgschaftsübernahme festzulegen.

Fazit: Achten Sie auf die Höhe der Kaution und prüfen Sie, ob Sie es sich leisten können, diese Sicherheit zu stellen!

Von der Kaution zu unterscheiden ist die sogenannte Courtage – auch Maklerprovision genannt. Sie fällt unter bestimmten Bedingungen an.
  • Sie haben einen wirksamen Maklervertrag abgeschlossen.
  • Der Makler hat eine Maklertätigkeit erbracht (Nachweis und/oder Vermittlung).
  • Sie haben einen Kaufvertrag oder Mietvertrag abgeschlossen.
  • Die Maklertätigkeit war Ursache für den Vertragsabschluss.
  • Ihr Vertrag war nicht aufgrund eines Mangels im Nachhinein unwirksam.

Der Makler kann bei Mietobjekten als Courtage bis zu zwei Nettokaltmieten plus Umsatzsteuer berechnen – dies regelt § 3 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung. Die Frage ist nur, wer bezahlt die Courtage – Mieter oder Vermieter? Der Immobilienmakler schließt einen Maklervertrag nicht nur mit dem Verkäufer bzw. Vermieter bei Beauftragung ab. Es wird auch zwischen Makler und Kauf- bzw. Mietinteressent ein Maklervertrag abgeschlossen, wenn Sie eine angebotene Immobilie besichtigen möchten und die Geschäftsbedingungen des Maklers akzeptieren. Die Basis für den Provisionsanspruch bilden dabei die jeweiligen Maklerverträge.

Dazu kommt noch die sogenannte Maklerprovision oder auch Maklergebühr. Hierbei handelt es sich um den Lohn, welcher ein Immobilienmakler erhält, wenn er erfolgreich eine Immobilie vermittelt hat. Wie hoch so eine Provision ist, ist nicht genau festgelegt, weil Höhe in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt ist. Theoretisch ist die Gebühr zwischen den Parteien frei verhandelbar. Fest steht aber, dass ein Immobilienmakler als Provision bis zu 7,14 % des Kaufpreises erhält.


Wer zahlt das Ganze jetzt?
Das ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. In manchen Fällen muss der Käufer der Immobilie für die Maklerprovision aufkommen. Das gilt für die folgenden Bundesländer:
  • Berlin, Brandenburg (7,14 %)
  • Hamburg (6,25 %)
  • Hessen, Bremen (5,95 %)
  • In den restlichen Bundesländern wird zwischen Käufer und Verkäufer fair aufgeteilt. Beide Parteien müssen 3,57 % zahlen.
tipp
Mehr zu den angestrebten Neuregelungen im Maklerrecht, aber auch zur Mietpreisbremse finden Sie in dem Infoportal „Die Mietpreisbremse: Infoportal mit allen wichtigen Fragen und Antworten!“ .

1d. Tipp-Sammlung: Clever das Budget für den Umzug und die Wohnung erhöhen


Haben Sie die ersten Kapitel dieses Ratgebers gelesen, ist vor allem eines deutlich geworden: Eine Wohnung zu mieten, kann – insbesondere für Studierende, Auszubildende und Berufsstarter – durchaus eine finanzielle Herausforderung sein. Willkommen sind vor diesem Hintergrund natürlich Tipps, mit denen sich Einsparungen realisieren lassen.

In Kapitel 4f. finden Sie weitere Spartipps für Studierende!

1e. Notwendige Unterlagen und Wohnungsbewerbung

Schließen Sie einen Mietvertrag ab, vertraut Ihnen der Vermieter eine Wohnung an. Damit er dieses mit gutem Gewissen tun kann, möchte er sich natürlich zuvor ein Bild von Ihnen machen. Leider genügt hierzu in der Regel nicht das persönliche Gespräch, in dem Sie Ihren ganzen Charme spielen lassen. Vermieter möchten oft auch harte Fakten kennen, die vor allem Ihre Solvenz betreffen. Hier kommen verschiedene Unterlagen ins Spiel, um deren Vorlage Sie der Vermieter ggf. bittet:
  • Schufa-Auskunft: Die Schufa ist eine Wirtschaftsauskunftei, die Informationen über die Kreditwürdigkeit von uns Bürgern sammelt. Verlangt Ihr Vermieter eine Schufa-Auskunft, können Sie eine solche bei der Schufa anfordern.
  • Bürgschaft: Diese verlangen Vermieter mitunter dann, wenn der potenzielle Mieter nur über ein geringes Einkommen verfügt. Gerade für Studierende und Auszubildende kann die Bürgschaft also Bedeutung besitzen. Sie sichert den Vermieter ab, indem die bürgende Person im Falle des Falles für die Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag einspringt. Aber Vorsicht: Eine Bürgschaft ist für die bürgende Person eine ernst zu nehmende Verpflichtung!
  • Beleg über Mietschuldenfreiheit: Suchen Sie zum ersten Mal nach einer Wohnung, können Sie diesen vertrauenserweckenden Nachweis leider nicht beibringen. Sie können sich aber für die Zukunft merken, dass Vermieter einen Beleg über Mietschuldenfreiheit mitunter gerne sehen. Vermieter können so erkennen, dass Sie bisher als Mieter allen Verpflichtungen nachgekommen sind und dies hoffentlich auch im neuen Mietverhältnis tun. Einen Beleg über Mietschuldenfreiheit stellt der aktuelle Vermieter aus.
  • Einkommensnachweis: Ihr potenzieller Vermieter möchte sicherlich gerne wissen, ob Sie sich die Wohnung leisten können. Einkommensnachweise stellen eine gute Möglichkeit dar, ihn von diesem Sachverhalt zu überzeugen – selbstverständlich aber nur dann, wenn das Einkommen tatsächlich hoch genug ist und voraussichtlich nicht nur zur Abdeckung der Mietkosten, sondern auch für die Bestreitung Ihrer sonstigen Lebenshaltungskosten genügt.
  • Bewerbungsbogen: Vermieter teilen mitunter Bewerbungsbögen aus, auf denen die Wohnungsbewerber Angaben zu ihrer Person machen können. Beachten Sie: Nicht alle potenziell möglichen Fragen müssen zulässig sein und Sie sollten selbst abwägen, ob Sie sich absolut durchleuchten lassen möchten. Wer allerdings bei zulässigen Fragen – zum Beispiel zu den Einkommensverhältnissen – keine wahrheitsgemäßen Angaben macht, macht sich im schlimmsten Fall strafbar.
Sicherlich gibt es auch Vermieter, die diesen und weiteren offiziellen Nachweisen weniger Bedeutung beimessen und sich bei der Auswahl ihrer Mieter auf ihre Menschenkenntnis verlassen.

Insbesondere an Orten mit einem angespannten Wohnungsmarkt gibt es mittlerweile aber bereits den gegenläufigen Trend, sich als potenzieller Mieter regelrecht um eine Wohnung zu bewerben – inklusive ausgefeilter Bewerbungsunterlagen. Möchten Sie mit einer tollen Bewerbungsmappe glänzen, haben Sie aber keine konkreten Vorgaben, welche Unterlagen der Vermieter wünscht, legen Sie vielleicht von sich aus die üblichen Unterlagen wie Einkommensnachweise etc. bei.

Gut macht es sich aber auch, wenn Sie zusätzlich ein paar unverfängliche persönliche Angaben machen – zum Beispiel beschreiben, warum Sie auf der Suche nach einer Wohnung sind. Werden Sie aber nicht zu persönlich, sondern wahren Sie den Bezug zu Ihrem Anliegen. Immer sollten Sie in Ihrer Bewerbung auch erwähnen, ob Sie die Wohnung für sich allein anmieten oder zum Beispiel mit einem Partner beziehen möchten. Ein seriöses Foto von Ihnen kann sich in der Bewerbungsmappe gut machen – eventuell erinnert sich der Vermieter dann schneller an Sie und dass Sie ihm bei der Wohnungsbesichtigung ohnehin schon sympathisch waren.

1f. Hilfestellungen bei der Wohnungssuche

In Regionen, in denen Wohnungsmangel herrscht, kann es schwierig sein, eine angemessene Wohnung zu finden – erst recht, wenn Sie als Auszubildender, Student oder Berufsstarter noch nicht über ein gutes Einkommen verfügen. Umso wichtiger ist es in diesem Fall, unterschiedliche Kanäle bei der Wohnungssuche zu nutzen. Dabei stehen Ihnen unter anderem die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
  • Printpublikationen: Wohnungsanzeigen lassen sich nicht nur in Tageszeitungen, sondern auch in vielen anderen Printpublikationen finden – zum Beispiel in lokalen Magazinen, die sich an Studierende richten.
  • Internet: Im Internet gibt es zahlreiche Wohnungsportale, in denen Vermieter und Makler inserieren. Recherchieren Sie, ob die von Ihnen gewählten Börsen seriös sind, und fallen Sie nicht auf Scheinangebote herein, die unüblich geringe Mieten versprechen, Sie aber durch ein Hintertürchen um Ihr Geld bringen möchten.
  • Aushänge: An Unis und manchmal auch in Firmen, in Vereinen und andernorts gibt es Schwarze Bretter. Eventuell sucht hier jemand unkompliziert nach einem Nachmieter? Werfen Sie einfach regelmäßig einen Blick auf diese traditionellen Informationsmedien.
  • Vitamin B: Auch Freunde, Bekannte und Verwandte können hilfreich bei der Wohnungssuche sein. Fragen Sie gezielt nach, ob jemand selbst gerade einen Mieter sucht oder jemanden kennt, der gerade auszieht und einen Nachmieter benötigt.
Auch darüber hinausgehende Eigeninitiative kann bei der Wohnungssuche belohnt werden: Sie können selbst in Printpublikationen und im Internet Ihre Suche inserieren, Aushänge anfertigen, bei Hausverwaltungsgesellschaften vorsprechen oder, wenn Sie Studierender sind, eventuell auch beim Studentenwerk nach Hilfe suchen.
tipp
Wägen Sie ab, ob Sie schon vor Anmietung Ihrer ersten Wohnung Mitglied in einem Mieterverein werden möchten. Sie müssen dann zwar einen Mitgliedsbeitrag leisten und ein Mieterverein vermittelt keine Wohnungen, Sie sichern sich aber Beratungsleistungen und ggf. auch Rechtsschutz in Mietrechtsangelegenheiten. Erkundigen Sie sich genau, welche Leistungen der jeweilige Verein anbietet und welche Voraussetzungen (Dauer der Mitgliedschaft etc.) für die Inanspruchnahme vorliegen müssen.

1g. Problem Haustiere

Das Thema Haustiere ist bei der Suche nach der ersten eigenen Wohnung gleich in zweifacher Hinsicht relevant. Zum einen müssen Sie abklären, ob Ihr Haustier in der neuen Wohnung willkommen ist. Dies ist – je nach Tier und Wohnung – durchaus nicht immer der Fall. Zum anderen sollten Sie den Umzug für Ihr Haustier so stressfrei wie möglich planen.

Zum Thema Mietrecht und Tierhaltung: Die mietrechtlichen Regelungen zum Thema Haustierhaltung sind komplex. Nicht jedes Verbot, das in diesem Zusammenhang in einem Mietvertrag steht, muss gültig sein. Auf der anderen Seite ist aber die Aussage, dass zumindest Kleintiere immer in Mietwohnungen erlaubt sind, auch nicht vollkommen korrekt. Schließlich könnten auch diese – bei einer entsprechend mangelhaften und/oder zahlreichen Haltung – Nachbarn und Vermieter stören und die Meinungen, was ein Kleintier ist, können auseinandergehen. Eine sehr informative Übersicht über die Regelungen zur Tierhaltung in Mietwohnungen finden Sie im Portal www.mietrecht.org.
Ein Tipp lässt sich aber bereits an dieser Stelle geben: Legen Sie gegenüber Ihrem Vermieter besser die Karten auf den Tisch, wenn Sie Tiere in Ihrer Wohnung halten möchten. Dies gilt vor allem bei der Haltung von Hunden, exotischen und/oder gefährlichen Tieren. Lassen Sie sich die Haltung von Ihrem Vermieter absegnen und ersparen Sie sich somit möglichst späteren Ärger.

Zum Thema Umzug mit Haustier: Steht der Haltung Ihres Haustieres in der neuen Wohnung nichts entgegen, organisieren Sie den Umzug für Ihr Tier so schonend wie möglich. Ersparen Sie sensiblen Tieren wie Katzen, aber im Idealfall jedem Tier, den ganz großen Umzugstrubel. Eventuell können Sie Ihr Tier kurz vor dem Umzugstag bei Freunden oder Verwandten unterbringen und es nach ein paar Tagen wieder zu sich holen, wenn sich das ganz große Chaos gelegt hat.

Bei manchen Tieren müssen Sie noch langfristigere Vorkehrungen treffen: So muss das Aquarium für Fische und andere Aquarienbewohner in der Regel erst einmal „einfahren“ – sprich, die Wasserwerte müssen sich normalisieren, damit es den Tieren in ihrem neuen Domizil gut geht. Dies kann durchaus dauern und sollte bei Ihrer Umzugsplanung Berücksichtigung finden.

2. Arbeiten an der alten Wohnung

Wer in die erste eigene Wohnung zieht, kommt in der Regel in den Genuss eines besonderen Vorteils. Die vorherige Wohnung ist in der Regel das Elternhaus und Mama und Papa werden kaum verlangen, dass ein Kinderzimmer frisch renoviert zu hinterlassen und eine offizielle Wohnungsübergabe durchzuführen ist.

Viel ernster wird es allerdings, wenn irgendwann der Zeitpunkt gekommen ist, an dem Sie Ihre erste eigene angemietete Wohnung wieder verlassen möchten. Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie dann ggf. renovieren und nach dem Auszug noch eine Weile auf die Abrechnung der Nebenkosten und die Rückzahlung Ihrer Kaution warten müssen. Die Frage, was in diesen Kontexten rechtlich zulässig ist und was nicht, kann bares Geld bedeuten. Lassen Sie sich in dieser Hinsicht also am besten durch einen Mieterverein oder ggf. sogar durch einen Anwalt beraten.

2a. Eigen- und Fremdleistung: Profimöbelpacker oder Freunde und Verwandte?

Waren Sie selbst bei Freunden schon einmal als Umzugshelfer tätig, wissen Sie eines: Diese Hilfe ist ein echter Freundschaftsbeweis! Entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihre Freunde um diesen Gefallen bitten möchten. Anstrengend wird ein Umzug fast immer. Weichen Ihre Freunde Ihrer Anfrage verlegen aus, kann es auch zu echtem Zwist kommen. Gerade als Studierender oder Auszubildender gibt es oft aber gar keine andere Option, als Freunde und Verwandte für den eigenen Umzug einzuspannen.
Ein Umzugsunternehmen zu beauftragen, kann recht kostspielig sein – insbesondere, wenn es viel Umzugsgut gibt, eine weite Strecke oder mehrere Etagen zu überwinden sind.

Grundsätzlich können Freunde und Verwandte ähnliche Leistungen wie ein Umzugsunternehmen erbringen. Stellen Sie sich aber darauf ein, dass Ihre Helfer eventuell unorganisierter sind, der Umzug mit ungeübten Helfern länger dauern kann und Ihre Helfer eventuell auch nicht immer für Schäden haften müssen. Mehr zum zuletzt benannten Sachverhalt erfahren Sie zum Beispiel in einem 2012 online erschienenen Artikel der Berliner Morgenpost. Ganz ohne Fachmann werden Sie aber nur selten auskommen. Spätestens beim Anschluss des Herdes muss ein Elektriker beauftragt werden. Auf keinen Fall dürfen Laien solche Arbeiten ausführen.

Fazit: Ob Sie auf Freunde als Helfer beim Umzug setzen oder ein Umzugsunternehmen engagieren, ist abhängig von Ihren Erwartungen und Ihren finanziellen Möglichkeiten. Entscheiden Sie sich für ein Umzugsunternehmen, dann achten Sie unbedingt auf die Seriosität des Unternehmens und studieren Sie die Verträge und AGB. Denn auch hier kann es theoretisch böse Überraschungen geben.

2b. Umzugsmaterial besorgen und systematisches Packen

Lassen Sie Ihren Umzug durch ein Umzugsunternehmen durchführen, begutachtet ein Vertreter des Unternehmens - in der Regel vor der Erstellung eines Angebotes - das Umzugsgut. Fachleute können sehr genau schätzen, welches und wie viel Packmaterial in etwa notwendig ist, um Ihre Einrichtung sicher zu verstauen. Alternativ werden Sie eventuell aufgefordert, eine Inventarliste zu erstellen, damit das Unternehmen den Aufwand kalkulieren kann. Das Ein- und Auspacken können Umzugsunternehmen ebenfalls übernehmen. Nicht selten erledigt dies der Umzugswillige aber selbst, um die Kosten zu senken.

Doch wie sieht es aus, wenn Sie den Umzug komplett in Eigenregie stemmen möchten? Wie können Sie in diesem Fall vorgehen, um Ihren Besitz sicher einzupacken und möglichst nur die Utensilien zu erwerben, die Sie wirklich benötigen? Im Folgenden finden Sie hierzu neun wertvolle Tipps:

2c. Die Rolle von Checklisten

Die Zeit vor, während und nach einem Umzug ist anstrengend. Sie müssen an so viele unterschiedliche Sachen denken, dass Gedächtnisstützen einfach unerlässlich sind. Checklisten helfen Ihnen, den Überblick über Ihre Aufgaben zu bewahren. Deshalb finden Sie in diesem Ratgeber gleich sehr viele dieser hilfreichen Listen. Bitte beachten Sie, dass Sie diese im Idealfall individuell ergänzen: Schließlich kann es bei Ihrem eigenen Umzug Umstände geben, die hier nicht berücksichtigt werden konnten.
Hier ein kleiner Überblick über die Checklisten, die Sie im Folgenden in diesem Ratgeber finden:
  • Checkliste Kündigungen
  • Checkliste sonstige Umzugsvorarbeiten
  • Am Umzugstag – Checkliste Aufgaben vor dem Umzugsbeginn
  • Am Umzugstag – Checkliste Aufgaben während des Umzuges
  • Am Umzugstag – Checkliste Aufgaben nach dem Transport

2d. Checkliste Kündigungen



tipp
Ergänzen Sie die folgende Liste individuell! Eine Liste für Adressänderungen, die häufig im Zuge eines Umzuges anstehen, finden Sie in Kapitel 4 a ii. Vergessen Sie auch nicht, dass zum Teil Neuanmeldungen im Zuge eines Umzuges notwendig sein können – beste Beispiele hierfür sind eventuell die Anmeldung für den Rundfunkbeitrag und beim neuen Energieanbieter.




Alte Wohnung:

Wer eine Mietwohnung kündigen muss, da er umziehen möchte, muss sich an die Kündigungsfrist und an einige andere Regelungen halten, damit die Kündigung zum gewünschten Zeitpunkt erfolgt und wirksam ist. Eine ausführliche Darstellung zum Thema Wohnungskündigung finden Sie unter anderem online beim Berliner Mieterverein e. V. Ggf. können Sie sich aber auch mit Ihrem Vermieter darauf verständigen, dass Sie das Mietverhältnis früher beenden, wenn sich schnell ein geeigneter Nachmieter finden lässt.

Telefon und Internet:

Wer einen eigenen Telefon- oder Internetanschluss unterhält, kann die entsprechenden Verträge eventuell in der neuen Wohnung fortführen. Informieren Sie Ihren Telekommunikationsanbieter aber so früh wie möglich. Kann dieser die Leistungen am neuen Wohnort nicht erbringen, ist eine Kündigung möglich. Mehr Informationen hierzu stellt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. auf ihren Internetseiten zur Verfügung.

Energieversorger:

Haben Sie einen Vertrag mit einem Energieversorger, lesen Sie sich angesichts eines Umzuges die Vertragsdetails zum Thema Kündigung durch und handeln Sie entsprechend.

Sonstiges:

Wechseln Sie Ihren Wohnort, könnte es sein, dass Sie viele Dienstleistungen an Ihrem alten Wohnort allein aufgrund der Entfernung nicht mehr in Anspruch nehmen können. Denken Sie zum Beispiel an die Nutzung von Bibliotheken, Fitnessstudios etc. Kündigen Sie am besten alle Verträge, die aufgrund des Umzuges für Sie nutzlos werden, um Geld einzusparen. Prüfen Sie dabei, ob Ihnen aufgrund Ihres Umzuges ein Sonderkündigungsrecht zusteht.

2e. Checkliste sonstige Umzugsvorarbeiten

Bis alle Umzugskartons in der neuen Wohnung landen, liegt noch viel Arbeit vor Ihnen. Die folgende Checkliste weist auf weitere wichtige Vorarbeiten hin – gegliedert nach einzelnen Bereichen. Erweitern Sie die Liste individuell – je nachdem, ob es in Ihrem Fall besondere Umstände zu berücksichtigen gibt.


3. Am Umzugstag


Wissen

Wenn Sie klug gepackt haben, beginnen Sie auch den Umzugstag entspannt: nämlich mit einer Tasse Kaffee! Auch Ihre Helfer wissen eine Tasse Kaffee zu schätzen, sodass die Maschine zu den Dingen zählt, die Sie am besten erst ganz zum Schluss einpacken. Stehen Sie am Umzugstag früh auf, bleibt Ihnen, bevor Helfer oder das Umzugsunternehmen bei Ihnen eintreffen, zudem noch Zeit, die folgenden Dinge zu kontrollieren:
  • Halteverbot: Prüfen Sie, ob die Halteverbotsschilder immer noch vorhanden sind. Zu Späßen aufgelegte Nachtschwärmer verstellen diese gerne einmal.
  • Verköstigung für Helfer: Haben Sie Snacks und Getränke für Ihre Helfer bereitgestellt?
  • Zwei Teams: Haben Sie zwei Teams für Ihren Umzug organisiert – zum Beispiel, weil beide Wohnungen weit auseinanderliegen, rufen Sie das Team an, das nicht bei Ihnen vor Ort arbeiten wird, und erkundigen Sie sich, ob alles wie geplant läuft.
  • Alles Wichtige am Mann: Haben Sie alles, was Sie am Umzugstag benötigen – zum Beispiel die Schlüssel für die neue Wohnung, Trinkgeld für professionelle Helfer, den Vertrag mit dem Umzugsunternehmen, aufgeladenes Handy etc. – am Mann?
  • Schäden dokumentieren: Dokumentieren Sie – wenn nicht bereits erfolgt – Schäden an Ihrer alten Wohnung, am Treppenhaus und Umzugsgut, um später ggf. nachweisen zu können, dass Schäden bereits vorhanden waren bzw. um das Umzugsunternehmen in Haftung nehmen zu können.
Da jeder Umzug individuell abläuft, ergänzen Sie Ihre Checkliste für den Morgen des Umzuges am besten persönlich! Beginnen Sie damit frühzeitig, damit Aufgaben, die nicht zwingend am Morgen des Umzuges zu erledigen sind, nicht den Start in den ohnehin anstrengenden Umzugstag erschweren.

Wohnsituation

Es geht los! Die Helfer sind da und es wird in die Hände gespuckt! Damit Sie auch in dieser Phase Ihres Umzuges den Überblick behalten und alle Aufgaben möglichst schnell und reibungslos hinter sich bringen, berücksichtigen Sie am besten die folgende Checkliste:
  • Aufgaben an Helfer verteilen: Verteilen Sie, wenn Ihnen ausschließlich Freunde beim Umzug helfen, die anstehenden Aufgaben nach Fähigkeiten: Wer kann schwere Möbel tragen? Wer kann letzte Kleinigkeiten sorgfältig verpacken? Wer kann eventuell letzte Möbelstücke demontieren? Stellen Sie zudem am besten einen Helfer ab, der am offenen Transporter verbleibt, und einen, der immer in Ihrer Wohnung die Stellung hält. So schützen Sie sich vor Diebstahl.
  • Organisiertes Packen: Packen Sie und Ihre Helfer – soweit möglich – erst die Umzugskartons und dann die Möbel ein, leisten Sie eine wichtige Vorarbeit für das Auspacken. In der neuen Wohnung werden dann erst die Möbel entladen und aufgestellt, die Kisten lassen sich dann zum Teil in und auf die Möbel stellen. Das spart Platz in der neuen Wohnung.
  • Schäden dokumentieren: Halten Sie Ihre Augen offen und dokumentieren Sie Schäden am Umzugsgut, an den Wohnungen, Treppenhäusern etc. Hat das Umzugsunternehmen Schäden verursacht, können Sie die Verantwortlichen ggf. in Haftung nehmen. Lesen Sie unbedingt in den AGB nach, was Sie in einem solchen Fall zu beachten haben.
  • Verköstigung: Sorgen Sie sich um das leibliche Wohl Ihrer Helfer – ganz egal, ob es sich um Freunde oder um professionelle Unterstützung handelt. Weisen Sie immer wieder darauf hin, wo Ihre Helfer Snacks und Getränke vorfinden.
  • Ggf. bereits erste Arbeiten an alter Wohnung: Eventuell haben Sie bereits Zeit, erste Arbeiten an der alten Wohnung zu erledigen. Reinigen Sie zum Beispiel Räume, die bereits leer geräumt sind. Waren Sie bereits Mieter und ziehen Sie nicht aus Ihrem Elternhaus aus, können viele weitere Arbeiten an der alten Wohnung anstehen.
  • Nichts vergessen: Machen Sie, wenn alles eingepackt ist, einen letzten Rundgang und überprüfen Sie, ob nichts vom Umzugsgut vergessen wurde. Denken Sie dabei auch an Abstellkammern, an den Balkon, Gartenschuppen, Keller und andere Nebenräume.
  • Müll entsorgen: Ganz zum Schluss können Sie den Müll hinausbringen oder – bei größeren Mengen – die Müllsäcke einpacken und wenn möglich auf dem Weg zur neuen Wohnung auf einem Recyclinghof abgeben.
Diejenigen, die nicht die erste Wohnung beziehen, sondern bereits aus einer Mietwohnung ausziehen, müssen eventuell viele weitere Aufgaben erledigen – erst recht, wenn am Umzugstag schon die Übergabe der Wohnung an den Vermieter vorgesehen ist! Aber auch abgesehen von diesem Fall kann es sich lohnen, die obige Checkliste individuell zu ergänzen.

Verhalten

In der neuen Wohnung angekommen, geht es Schlag auf Schlag weiter. Wenn alles aus dem Umzugswagen ausgepackt ist, sollten Sie noch an diese Dinge denken:
  • Umzugsgut kontrollieren: Kontrollieren Sie, ob alles heile und vollständig in der neuen Wohnung angekommen ist und dokumentieren Sie Schäden.
  • Alle Arbeiten erledigt? Bevor Sie die Helfer eines Umzugsunternehmens verabschieden, kontrollieren Sie, ob diese alle vertraglich zugesicherten Aufgaben erledigt haben – zum Beispiel, wenn vereinbart, auch Möbel aufgestellt und Kisten ausgepackt sind.
  • Trinkgelder: Bedanken Sie sich bei professionellen Helfern mit einem Trinkgeld, wenn alles nach Plan abgelaufen ist.
  • Transporter: Haben Sie selbst einen Transporter gemietet, bringen Sie diesen gemäß der getroffenen Mietvereinbarung zurück.

Erste Aufgaben in der neuen Wohnung:
  • Möbel aufbauen: Vor allem das Bett sollte stehen, wenn Sie schon heute Nacht das erste Mal in Ihrer Wohnung übernachten möchten.
  • Betriebsbereit: Priorität hat zudem, dass die Küche nutzbar ist. Hier ist es zum Beispiel vorteilhaft, wenn Sie vorab einen Elektriker bestellt haben, der schon am Umzugstag den Herd anschließen kann.
  • Reinigen und Auspacken: Haben Sie noch genug Zeit, können Sie bereits Verschmutzungen entfernen, die durch den Umzug entstanden sind, und erste Kartons auspacken.
  • Feiern nicht vergessen! Haben Ihnen Freunde beim Umzug geholfen, vergessen Sie das Feiern nicht. Zwar werden alle relativ geschafft sein. Für manchen ist das gemütliche Zusammensitzen aber ein guter Abschluss eines anstrengenden Umzugstages.

4. Erste Schritte nach dem Umzug

Zu den ersten Schritten nach einem Umzug zählt nicht nur das Auspacken der Umzugskartons, sondern auch der Gang zu der Meldebehörde, das – wenn noch nicht erfolgte – Ändern der Adressdaten bei zahlreichen Akteuren und ggf. die Erledigung von Arbeiten an der alten Wohnung. Natürlich dürfen aber auch die schönen Seiten des Lebens nicht auf der Strecke bleiben: Wer gleich nach dem Umzug beginnt, erste Kontakte zu knüpfen, baut sich schnell einen weiteren Freundes- und Bekanntenkreis auf. Im Folgenden erhalten Sie zu allen benannten Bereichen wertvolle Tipps.

4a. Der Gang zur Meldebehörde

Am ersten Tag nach Ihrem Umzug wachen Sie mit großer Wahrscheinlichkeit noch zwischen Umzugskisten auf. Es gibt viel zu tun! Aber obwohl Sie nun sicherlich schnell alle Energie in die Beseitigung des Umzugschaos stecken möchten, sollten Sie beachten, dass noch eine wichtige Bürgerpflicht auf Sie wartet. Sie müssen sich bei der zuständigen Meldebehörde an- oder ummelden. Dies müssen Sie fristgerecht erledigen. Doch was bedeutet fristgerecht? Leider lässt sich diese Frage nicht einheitlich beantworten:
Da die Fristen, wie diese beiden Beispiele verdeutlichen, variieren können, informieren Sie sich am besten frühzeitig über die Vorschriften, die an Ihrem Wohnort gelten. Oft lassen sich alle notwendigen Informationen für die An- und Ummeldung auf den Internetseiten der Gemeinden und Städte finden. Beachten Sie bei Bedarf auch die Informationen bezüglich der Anmeldung von Haupt- und Nebenwohnsitzen, denken Sie daran, dass manche Städte eine Zweitwohnsitzsteuer erheben und unter bestimmten Bedingungen auch eine Abmeldung in der bisherigen Stadt erfolgen muss.

4b. Notwendige Adressänderungen

Sie haben eventuell einen Nachsendeantrag gestellt, damit Ihre Post an die neue Adresse nachgeschickt wird. Dies genügt aber selbstverständlich nicht: Sie müssen – wenn nicht bereits erfolgt – zahlreichen Dienstleistern und Behörden Ihre neue Adresse mitteilen, um keine Nachteile zu befürchten. Im Folgenden finden Sie eine Liste mit Akteuren, mit denen viele von uns zu tun haben, und die auf Ihre aktuelle Adresse angewiesen sind – von A wie Agentur für Arbeit bis Z wie Zeitungsverlag.

4c. Alte Wohnung

Auf Mieter warten beim Auszug in der Regel vielfältige Aufgaben. Dazu gehören allen voran das Reinigen der alten Wohnung, ggf. Renovierungsarbeiten bzw. Schönheitsreparaturen sowie die Wohnungsübergabe mit der Erstellung eines Übergabeprotokolls, der Dokumentation der Zählerstände und mit der Schlüsselübergabe, um an dieser Stelle nur erste Beispiele zu nennen. Aus der Tatsache, dass diese Aufgaben früher oder später auch auf Sie zukommen können, können Sie zwei wichtige Erkenntnisse ziehen, die Sie schon jetzt beherzigen sollten:

Spätere Renovierungen: Es könnte sein, dass Sie bei einem späteren Auszug aus Ihrer jetzt noch neuen Wohnung Renovierungsarbeiten bzw. Schönheitsreparaturen durchführen müssen. Legen Sie für diese Aufgabe am besten frühzeitig ausreichend Geld an die Seite. Mögliche Arbeiten beschränken sich übrigens, wenn Sie mit der Wohnung pfleglich umgehen, und sie fallen eventuell einfacher aus, wenn Sie keine großen Veränderungen an der Wohnung durchführen.
Überlegen Sie also genau, ob Sie zum Beispiel Wände dunkelrot streichen möchten, wenn Sie diese später wieder weiß streichen müssen.

Rückgabe der Wohnung: Stellen Sie sich zudem darauf ein, dass die Übergabe an den Vermieter zu Ihrer Sicherheit gut dokumentiert sein sollte und die Vorarbeiten hierfür einige Zeit in Anspruch nehmen können. Berücksichtigen Sie dies unbedingt bei der Planung Ihres neuen Umzuges!

4d. Kontakte knüpfen

Bei der Wohnungsbesichtigung und beim Umzug selbst sind Sie eventuell schon dem einen oder anderen Mitmieter über den Weg gelaufen. Hat sich hier noch nicht die Gelegenheit geboten, sich ordentlich vorzustellen oder ist die Vorstellung recht knapp ausgefallen, sollten Sie dieses unbedingt nachholen bzw. abrunden. Schließlich möchte jeder gerne wissen, mit wem er unter einem Dach wohnt. Sie haben die Möglichkeit, einfach einmal bei Ihren Nachbarn zu klingeln – natürlich nur zu einer angemessenen Uhrzeit. Der Samstagnachmittag erscheint zum Beispiel eine gute Gelegenheit zu sein.
Wenn Sie mögen und bereits wissen, dass Ihnen Ihre Nachbarn sympathisch sind, können Sie auch zu einem gemeinsamen Kaffeekränzchen einladen. Ein solches ist unverfänglicher als eine wilde Party am Abend, passt gut, wenn die Hausgemeinschaft sich aus unterschiedlich alten Personen zusammensetzt, und fördert im Idealfall den Zusammenhalt der Mietergemeinschaft. Möchten Sie darüber hinaus schnell Kontakte in Ihrem Kiez knüpfen, ist es zum Beispiel sinnvoll, sich in den nahegelegenen Cafés und Geschäften blicken zu lassen.

4e. Der Alltag kehrt ein

Das Wichtigste ist geschafft: Jetzt heißt es endlich wieder leben und genießen! Im Folgenden finden Sie Tipps dazu, wie Sie als Studierender in Ihrer neuen Stadt den einen oder anderen Euro sparen, und welche Regeln der Nachbarschaftspflege Sie beherzigen sollten, wenn Sie keinen Unfrieden in Ihrem Mietshaus riskieren möchten. Für den Fall, dass Ihr Umzug berufsbedingt war, erhalten Sie zudem ein paar Informationen dazu, wie der Umzug unter Umständen zur Steuerersparnis beitragen kann. Eine Steuervergünstigung versüßt das Leben schließlich ebenfalls ungemein!

4f. Vergünstigungen als Student

Dass Studierende Vergünstigungen in der Mensa, im öffentlichen Nahverkehr, in Museen, im Theater und an vielen anderen Orten erhalten, ist hinlänglich bekannt. Gibt es für diese Zielgruppe aber auch Vergünstigungen, die relativ direkt die Wohnkosten betreffen? Dies ist durchaus der Fall, auch wenn Sie nicht in ein Studentenwohnheim ziehen. Zu denken ist dabei unter anderem an:
  • Wohngeld: Der Staat unterstützt Personen mit geringem Einkommen in Sachen Miete mitunter durch das Wohngeld. Unter welchen Voraussetzungen diese Hilfe für Studierende infrage kommt, erfahren Sie zum Beispiel in einem Artikel auf www.studis-online.de.
  • Vergünstigte Telefon- und Internet-Tarife für Studierende: Manche Telekommunikationsanbieter haben Tarife für Studierende im Programm. Erkundigen Sie sich und vergleichen Sie die Konditionen unterschiedlicher Anbieter.
  • Befreiung Rundfunkbeitrag: Studierende können sich unter bestimmten Bedingungen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Informationen zu den Befreiungsmöglichkeiten sowie eine Online-Hilfe, mit der sich der entsprechende Antrag ausfüllen und drucken lässt, finden Sie direkt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.



















Am besten erkundigen Sie sich schon vor dem Umzug, ob die benannten Möglichkeiten für Sie infrage kommen. Dies hilft, die Kosten für die Wohnung zu kalkulieren und zu bestreiten.

4g. Berufsbedingter Umzug? Steuern zurückholen!

Sind Sie aus beruflichen Gründen umgezogen, sollten Sie prüfen, inwiefern sich dieser Sachverhalt in Ihrem Fall steuerlich bemerkbar machen kann. Wer wegen eines Jobs umzieht, kann nämlich ggf. eine Reihe von Kosten als Werbungskosten in seiner Steuererklärung angeben und so sein zu versteuerndes Einkommen senken. Mehr über diese Möglichkeit erfahren Sie zum Beispiel in einem Online-Artikel des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigten Lohnsteuerhilfe e. V. Wichtig: Zwischen Ihrem Umzug und der Abgabe der Steuererklärung kann einige Zeit vergehen. Ordnen Sie daher Ihre Belege zeitnahe nach dem Umzug. So haben Sie bei der nächsten Steuererklärung alles schnell zur Hand.

4h. Nachbarschaftspflege


Immer wieder sind in der Presse teils kuriose Mitteilungen über Nachbarschaftsstreitigkeiten zu lesen. So etwas ist mehr als unschön – schließlich soll das eigene Zuhause ein Ort des Friedens sein und niemand hat Lust, sich nach einem harten Arbeits- oder Uni-Tag im Treppenhaus mit anderen Hausbewohnern anzulegen. Ein paar einfache Verhaltensregeln können allerdings helfen. Anregungen gefällig?
  • Gemeinschaftsräume: Wahren Sie Ordnung und Sauberkeit in Gemeinschaftsräumen, wie Waschküche und Treppenhaus. Nehmen Sie nur den Platz in Anspruch, der Ihnen zusteht.
  • Winterdienst und Co.: Teilen sich die Mieter den Winterdienst und/oder andere Arbeiten, kommen Sie Ihren Verpflichtungen verlässlich nach. Informieren Sie Mitmieter, wenn Sie einmal verhindert sein sollten, und fragen Sie nach, wer in dieser Zeit Ihren Dienst übernehmen könnte. Revanchieren Sie sich bei dem Helfer – zum Beispiel entweder mit einer kleinen Süßigkeit oder indem Sie seinen Dienst zu einem anderen Zeitpunkt übernehmen.
  • Hilfsbereitschaft: Bieten Sie Ihre Hilfe an – zum Beispiel, wenn Sie mitbekommen, dass ein Hausbewohner etwas Schweres in den vierten Stock tragen muss. Wohnen ältere Personen im Haus, könnten Sie für diese auch kleine Besorgungen erledigen. Wer weiß: Eventuell revanchieren sie sich mit einem selbst gebackenen Kuchen oder haben einfach mehr Verständnis, wenn bei Ihnen mal wieder eine Party ansteht.
  • Hausordnung: Gibt es eine Hausordnung, halten Sie sich daran. So geben Sie in dieser Hinsicht niemandem Anlass für Beschwerden.
  • Pakete: Nehmen Hausbewohner für Sie des Öfteren Pakete an, danken Sie ihnen persönlich – eventuell auch mal ab und an mit einer kleinen Aufmerksamkeit. Bemerken Sie, dass die Annahme Ihrer Pakete stört, weichen Sie vielleicht lieber auf eine Packstation aus.
  • Partys: Steht bei Ihnen eine Party an, informieren Sie die Hausbewohner und ggf. auch die Bewohner der benachbarten Häuser, dass es etwas lauter werden könnte. Übergeben Sie dabei am besten auch Ihre Telefonnummer, sodass Sie erreichbar sind, wenn die Lärmbelästigung ausufern sollte. Natürlich können Sie Ihre Nachbarn auch einfach zu der Party einladen – wer mitmacht, fühlt sich in der Regel nicht gestört.
Zwar lässt sich sicherlich allein mit diesen Tipps nicht jedem streitlustigen Nachbarn das Handwerk legen. Sie zeigen aber zumindest Ihren guten Willen, wenn Sie von vornherein freundlich auftreten, Rücksichtnahme üben und Hilfsbereitschaft signalisieren. Und dies ist sicherlich eine gute Basis für ein friedliches Zusammenleben. In diesem Sinne sei Ihnen eine schöne Zeit in Ihrer ersten Wohnung gewünscht!

Gebrauchte Möbel: Die erste eigene Wohnung muss kein Luxusdomizil sein. Wer gebrauchte Möbel – aus seinem Kinderzimmer, von Freunden und Verwandten – nutzt, um die Wohnung einzurichten, kann viel Geld sparen.
Upcycling: Aus einfachsten Dingen lassen sich individuelle Möbel bauen. Upcycling ist ein echter Trend, kostengünstig und macht Spaß. Im Internet lassen sich im Handumdrehen Unmengen außergewöhnlicher Upcycling-Ideen finden.
Private Hilfen beim Umzug: Lassen Sie sich durch Freunde und Verwandte beim Umzug helfen, kann dies mitunter viel Geld sparen. Mehr zu privaten Umzugshilfen, aber auch zu deren Nachteilen erfahren Sie im Kapitel 2b dieses Ratgebers.
Nebenjob: Mit einem Nebenjob können Studierende zusätzliche Einnahmen erzielen, die eine wichtige Stütze bei der Bestreitung der Lebenshaltungskosten sein können. Informieren Sie sich aber immer ausführlich darüber, ob und, wenn ja, welche sozialversicherungsrechtlichen, steuerlichen und sonstigen Folgen die Annahme eines Nebenjobs hat.
Wohnpartnerschaften: Sie können auch erwägen, eine sogenannte Wohnpartnerschaft einzugehen. In diesem Fall sichern Sie sich eventuell eine besonders niedrige Miete und helfen im Gegenzug Ihrem Vermieter zum Beispiel bei der Gartenarbeit, bei Einkäufen und anderen Erledigungen.
Andere Wohnformen: Andere klassische Wohnformen, bei denen sich mitunter der eine oder andere Euro sparen lässt, sind zum Beispiel Wohngemeinschaften, die Nutzung von Studentenwohnheimen und das Leben zur Untermiete. Eventuell gehören Sie auch zu dem Personenkreis, der einen Wohnberechtigungsschein erhalten und in eine Sozialwohnung ziehen kann.
Neue Wohnung
  • Mietvertrag: Ist in Sachen Mietvertrag alles unter Dach und Fach? Unterschreiben Sie diesen in jedem Fall nur dann, wenn Sie alle Details verstehen und akzeptieren.
  • Wohnungsübergabe: Ist die Wohnungsübergabe bereits erfolgt, wurde dabei ein korrektes Übergabeprotokoll angefertigt und haben Sie alle Schlüssel erhalten, die notwendig sind?
  • Renovierungsarbeiten neue Wohnung: Müssen oder wollen Sie vor dem Umzug noch Renovierungsarbeiten an der neuen Wohnung durchführen? Auf jeden Fall sollte für eine gute Beleuchtung in der neuen Wohnung gesorgt sein. Das Bad sollte geputzt und mit Seife, Toilettenpapier und Handtüchern ausgestattet sein, damit Sie und Ihre Helfer es direkt beim Umzug nutzen können.
Helfer
  • Helfer: Haben Sie, wenn Sie Ihren Umzug privat organisieren, genug Helfer zusammengetrommelt? Können Sie sich auf die Zusagen verlassen?
  • Zwei Teams? Ist es notwendig, dass Sie die Helfer in zwei Teams aufteilen – zum Beispiel, da alte und neue Wohnung weit auseinanderliegen? Sind alle Helfer informiert und einverstanden?
  • Termin für den Umzug: Haben Sie einen Termin für den Umzug festgelegt und sich von privaten Helfern zusichern lassen, dass dieser Termin auch für sie passt?
  • Umzugsunternehmen: Fällt Ihre Wahl auf professionelle Hilfe, holen Sie Angebote von mehreren seriösen Anbietern ein. Haben Sie ein Umzugsunternehmen beauftragt, sollten Sie prüfen, wann Sie dieses bezahlen müssen und ob Sie eine Terminbestätigung erhalten haben. Rufen Sie am besten auch noch einmal kurz vor dem Umzug an, um sich den Termin bestätigen zu lassen.
  • Fachleute: Selbst wenn Sie beim eigentlichen Umzug auf professionelle Helfer verzichten, könnten Sie auf externe Fachleute angewiesen sein. Vereinbaren Sie zum Beispiel einen Termin mit einem Elektriker, der den Herd in der neuen Wohnung anschließen kann.
Allgemeine Besorgungen
  • Halteverbot: Haben Sie bei Bedarf die Einrichtung eines Halteverbots vor alter und neuer Wohnung beantragt? Erkundigen Sie sich nach dem Vorgehen in Ihrer Gemeinde.
  • Umzugswagen: Wenn Sie Ihren Umzug lediglich mit der Hilfe von Freunden bewältigen möchten, kalkulieren Sie genau, welche Fahrzeuge Sie benötigen und wer diese fahren kann. Reichen ein paar private Autos nicht aus, mieten Sie ggf. frühzeitig einen Umzugswagen. Planen Sie auch, wie die Helfer ggf. von der alten zur neuen Wohnung gelangen können – die Transportmittel für den Umzug sind eventuell bereits voll.
  • Nachsendeantrag: Haben Sie bei der Post einen Nachsendeantrag gestellt? Unter Umständen ist dieser verzichtbar, wenn Sie zuvor in Ihrem Elternhaus gewohnt haben, die Post auch hier noch eine Zeit lang ankommen darf und Sie die Gelegenheit haben, diese regelmäßig abzuholen. Ist ein Nachsendeantrag notwendig, stellen Sie diesen frühzeitig – laut Post am besten zwei Wochen vor Ihrem Umzug, spätestens jedoch fünf Werktage, bevor es in die neue Wohnung geht.
  • Verköstigung: Kaufen Sie für den Umzugstag ausreichend Verköstigung für Ihre Helfer und für sich selbst ein. Denken Sie auch an Getränke und ggf. an Servietten, Pappbecher und -teller!
  • Schutzvorrichtungen: Erwägen Sie, in alter und neuer Wohnung Schutzvorkehrungen zu treffen, um zum Beispiel die Böden vor unnötigen Verschmutzungen und Kratzern zu bewahren.
  • Werkzeug: Legen Sie Werkzeug parat, das Sie beim Umzug noch gebrauchen könnten – zum Beispiel zur Demontage letzter Möbel.
Packen
  • Alles gepackt? Haben Sie schon möglichst viel gepackt, um am Umzugstag den Ablauf des Umzuges nicht zu gefährden? Haben Sie noch ausreichend Packmaterial zur Verfügung, um die letzten Dinge sicher zu verstauen?
  • Pflanzen: Eventuell bringen Sie Pflanzen, die im allgemeinen Umzugsspektakel beschädigt werden könnten, schon vorab in die neue Wohnung.
  • Möbel: Haben Sie geklärt, welche Möbel sich im Ganzen oder aber nur demontiert transportieren lassen? Achten Sie dabei auf die Größe der Möbel, des Treppenhauses und auf Stabilität und Gewicht. Haben Sie ggf. bereits erste Möbel demontiert und bei Bedarf auch neue besorgt? Kleben Sie bei demontierten Möbeln ein Beutelchen mit Schrauben und Co. an ein Möbelteil. Markieren Sie zudem, was in der Wohnung bleiben soll. Dann wissen Ihre Helfer, wie sie vorgehen müssen.
Sonstiges
  • Dokumentation der Kosten: Vor allem, wenn Sie die Kosten für Ihren Umzug von der Steuer absetzen können, lautet eine wichtige Frage: Haben Sie eine Mappe angelegt, in der Sie alle Belege sammeln?
  • Betreuung fürs Haustier: Haben Sie eine Betreuung für Ihr Haustier organisiert, damit diesem der größte Umzugsstress erspart bleibt?
  • Umzugstasche: Packen Sie eine Tasche, die alle Dinge enthält, die Sie während des Umzuges benötigen – etwa Schlüssel, Trinkgelder für professionelle Helfer, Vertrag mit dem Umzugsunternehmen, falls es zu Unstimmigkeiten kommen sollte, etc.
Quellen und hilfreiche Links

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, „Antrag auf Befreiung und Ermäßigung“,
im Internet: https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/antrag_auf_befreiung/,
zuletzt abgerufen am 12.01.2015.

Berliner Mieterverein e. V., „Info 91: Kündigungsfristen“, Stand: 1/12,
im Internet: http://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl091.html,
zuletzt abgerufen am 15.04.2015.

Berliner Morgenpost, www.morgenpost.de, „Haftpflicht: „,Der Umzugshelfer ist versichert““, erschienen am 07.01.2012, von Andreas Kunze,
im Internet: http://www.morgenpost.de/printarchiv/immobilien/article1874402/Haftpflicht-Der-Umzugshelfer-ist-versichert.html,
zuletzt abgerufen am 15.04.2015.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Portal www.gesetze-im-internet.de, Bürgerliches Gesetzbuch, „§ 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten“,
im Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html,
zuletzt abgerufen am 15.04.2015.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Portal www.gesetze-im-internet.de, Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, „§ 3“,
im Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/wovermrg/__3.html,
zuletzt abgerufen am 15.04.2015.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Broschüre „Mietpreisbremse und Maklercourtage“, Stand: 01.10.2014,
im Internet: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/DE/Mietpreisbremse_Infobroschuere.html,
zuletzt abgerufen am 15.04.2015.

Deutsche Post AG, „Nachsendeantrag“,
im Internet: http://www.nachsendeantrag.de/,
zuletzt abgerufen am 15.04.2015.

Landeshauptstadt Dresden, „Anliegen „Wohnung: Wohnsitz anmelden, ummelden und abmelden““, letzte Änderung am 18.02.2014,
im Internet: http://www.dresden.de/de/02/or/anliegen/wohnsitz_meldung_d115.php,
zuletzt abgerufen am 15.04.2015.

Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V., „Umzug aus beruflichen Gründen: Kosten absetzen“, erschienen am 10.10.2014,
im Internet: http://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/umzug-aus-beruflichen-gruenden-kosten-absetzen.html,
zuletzt abgerufen am 15.04.2015.

Landeshauptstadt München, „An- und Ummelden“, erschienen bei/auf: München Betriebs-GmbH & Co. KG, Stadtportal muenchen.de,
im Internet: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Buergerbuero/Wohnen/An--und-Ummelden.html,
zuletzt abgerufen am 15.04.2015.

Portal www.mietrecht.org, „Welche Tiere sind in der Mietwohnung erlaubt, welche nicht?“, Stand: 23.10.2013,
im Internet: http://www.mietrecht.org/tierhaltung/welche-tiere-sind-in-der-mietwohnung-erlaubt-welche-nicht/,
zuletzt abgerufen am 15.04.2015.

Portal www.studis-online.de, „Wohngeld für Studierende (Seite 1)“, von Nicola Pridik, erschienen am 09.12.2014,
im Internet: http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/wohngeld.php,
zuletzt abgerufen am 15.04.2015.

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V., „Umzug: Die Rechte der Telefon- und Internetkunden“, Stand: 04.08.2014,
im Internet: http://www.vz-nrw.de/neue-rechte-fuer-telefon-und-internetkunden-umzug-kann-zur-kuendigung-berechtigen,
zuletzt abgerufen am 15.04.2015.
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